Was übernehmen die Krankenkassen?

  • Akupunktur wird über die Grundversicherung, die Behandlung mit Chinesischen Heilkräutern über die Zusatzversicherung abgerechnet.
  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche übernimmt die Krankenkasse vollumfänglich ohne Selbstbehalt die Akupunkturbehandlung.
  • Anmeldung per Telefon, Fax oder Email, durch den Hausarzt, Spezialisten oder dem Patienten selbst.