Was übernehmen die Krankenkassen?
- Akupunktur wird über die Grundversicherung, die Behandlung mit Chinesischen Heilkräutern über die Zusatzversicherung abgerechnet.
- Ab der 13. Schwangerschaftswoche übernimmt die Krankenkasse vollumfänglich ohne Selbstbehalt die Akupunkturbehandlung.
- Anmeldung per Telefon, Fax oder Email, durch den Hausarzt, Spezialisten oder dem Patienten selbst.